Die Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist gemäß § 128 des Hessischen Schulgesetzes “das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung”, in der Lehrer und Eltern zusammenwirken.
Die Mitglieder der Schulkonferenz sind 5 Vertreter und Vertreterinnen der Eltern und 5 Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte. Den Vorsitz hat die Schulleitung.
Die Schulkonferenz der Georg-Mangold-Schule wurde im Schuljahr 2023/24 für 2 Jahre gewählt.