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Die Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist gemäß § 128 des Hessischen Schulgesetzes “das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung”, in der Lehrer und Eltern zusammenwirken.

Die Mitglieder der Schulkonferenz sind 5 Vertreter und Vertreterinnen der Eltern und 5 Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte. Den Vorsitz hat die Schulleitung. 

Die Schulkonferenz der Georg-Mangold-Schule wurde im Schuljahr 2023/24 für 2 Jahre gewählt.